Der Industrie- und Gewerbecontainer
Alle Industrie- und Gewerbecontainer (800-lt-Normcontainer, Gewerbeunterflurbehälter), die für die öffentliche Kehrichtabfuhr bestimmt sind, müssen vorgängig der ersten Leerung bei der A-Region angemeldet werden, sowie mit einem Transponder (Datenträger-Chip) und einem Nummernschild ausgerüstet sein. In diesem Transponder ist eine Identifikationsnummer gespeichert. Beim Entleeren des Containers wird diese Identifikationsnummer, zusammen mit dem Gewicht des Abfalls, dem Datum und der Zeit der Leerung automatisch an das System im Kehrichtfahrzeug übertragen. Die Rechnungsstellung der gewichtsabhängigen Containergebühr erfolgt alle zwei Monate. Der Container ist am Abfuhrtag an die Kehrichtroute zu stellen.
Hinweise
Überfüllte Container führen zu Fehlwägungen. In diesem Fall sind zusätzliche Container anzuschaffen.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer "Ein einheitlicher Kehrichtsack für 40 Gemeinden".