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Die Sperrgutmarke

Sperrgüter sind brennbare Abfälle, die aufgrund ihrer Grösse und Form (Sperrigkeit) nicht über die zugelassenen Gebinde (Säcke) entsorgt werden können. Sperrgutmarken werden gebraucht, wenn Sie brennbares Sperrgut (gebündelt), Sperrgutmöbel oder Siloballenfolien bereitstellen. Dabei müssen diese entsprechend ihrer Grösse und Gewicht mit ausreichend Sperrgutmarken versehen sein.

Sperrgutmarken dürfen nicht für die Entsorgung von schwarzen Säcken, Futtermittelsäcken ... verwendet werden. Solch bereitgestellter Kehricht wird nicht eingesammelt.

In vielen der rund 180 Verkaufsstellen der A-Region sind die Marken erhältlich. Diese sind im Abfall-Info Ihrer Gemeinde aufgeführt.

Eine Sperrgutmarke kostet Fr. 4.00
(inkl. MwSt.).
attachment
Anwendung der Sperrgutmarke (PDF, 5 KB)
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